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Wer braucht eine barrierefreie Webseite oder einen barrierefreien Web-Shop nach dem neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Ab dem 28. Juni 2025 wird Barrierefreiheit im Web für viele Unternehmen Pflicht. Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet bestimmte Anbieter, ihre Webseiten und Online-Shops barrierefrei zu gestalten. Doch was bedeutet das konkret – und für wen gilt das überhaupt? In diesem Beitrag geben wir einen kompakten Überblick:

Warum gibt es das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

 

Das BFSG setzt die europäische Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen oder altersbedingten Einschränkungen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen.

Barrierefreiheit betrifft dabei nicht nur Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen, sondern auch Personen mit motorischen oder kognitiven Einschränkungen – eine wachsende Zielgruppe, die durch gute Umsetzung nicht nur gesetzlich, sondern auch wirtschaftlich relevant ist.

Wer muss eine barrierefreie Webseite oder einen barrierefreien Web-Shop zur Verfügung stellen?

 

Ab dem 28. Juni 2025 sind insbesondere folgende Unternehmen verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten:

  • Alle Unternehmen oder Freiberufler, die Produkte oder Dienstleistungen für Endverbraucher*innen (B2C) anbieten. Entscheidend sind:
    • mehr als 10 Beschäftigte oder
    • mehr als 2 Mio € Jahresumsatz

Branchen mit expliziter Pflicht – unabhängig von Umsatz oder Mitarbeiterzahl:

Auch kleinere/mittelständische Unternehmen, die unter den Anforderungen für Umsatz und Beschäftigungszahl liegen, müssen barrierefrei sein, wenn sie Dienstleistungen betreffen wie:

  • Telekommunikationsdienste (etwa Messenger, E‑Mailanbieter)
  • ÖPNV, Reise- & Ticketportale
  • Bank- und Zahlungsdienste, E-Book-Reader, Selbstbedienungsterminals

Diese zählen zu essentiellen „wesentlichen Dienstleistungen“ und unterliegen dem BFSG, auch bei weniger als 10 Mitarbeitenden oder unter 2 Mio Umsatz

 

Müssen Vereine eine barrierefreie Webseite haben?

 

Kommt drauf an: Es gibt keine generelle Verpflichtung für alle Vereine, aber unter bestimmten Bedingungen können auch Vereine unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) fallen.

Vereine müssen barrierefreie Webseiten anbieten, wenn
sie wirtschaftlich tätig sind – also Produkte oder Dienstleistungen gegen Entgelt an Verbraucher (B2C) anbieten, z. B.:

  • Online-Ticketverkauf (z. B. Konzert, Theater, Sportveranstaltungen)
  • Online-Shop für Fanartikel oder Vereinskleidung
  • Bezahlte Online-Kurse, Webinare, Trainings

UND

Sie mehr als 10 Beschäftigte oder über 2 Mio. € Jahresumsatz haben
→ In diesem Fall gelten sie als „Wirtschaftsakteure“ und unterliegen den Regelungen wie jedes Unternehmen im B2C-Bereich.

Das gilt auch für gemeinnützige Vereine. 

Wie lässt sich Barrierefreiheit mit WordPress und WooCommerce umsetzen?

 

Kommunale Träger und öffentliche Stellen sind schon länger zum barrierefreien Angebot auf ihren Webportalen verpflichtet. 

  • Bundesbehörden: seit 2002
  • Länder und Kommunen: spätestens seit dem 23. September 2020 (für bestehende Websites)
  • Mobile Apps öffentlicher Stellen: spätestens seit dem 23. Juni 2021

Was bedeutet „barrierefrei“ für Webseiten und Online-Shops?

 

Eine barrierefreie Webseite oder ein barrierefreier Webshop muss so gestaltet sein, dass sie von möglichst vielen Menschen ohne fremde Hilfe bedient werden kann – auch mit Hilfsmitteln wie Screenreadern oder Tastaturnavigation.

Zentrale Anforderungen sind:

  • Textalternativen für Bilder und Grafiken (Alt-Tags)
  • Tastaturbedienbarkeit ohne Maus
  • Kontrastreicher Text und klare Struktur
  • Verständliche Sprache
  • Kompatibilität mit Screenreadern
  • Fehlermeldungen und Formulare müssen zugänglich und verständlich sein
  • Keine Zeitlimits oder bewegte Inhalte ohne Pausefunktion

Die Anforderungen orientieren sich an den internationalen Richtlinien der WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) auf dem Level AA.

Wie lässt sich Barrierefreiheit mit WordPress und WooCommerce umsetzen?

 

Gute Nachrichten: Mit WordPress und WooCommerce lässt sich Barrierefreiheit vergleichsweise gut umsetzen – vorausgesetzt, man achtet auf die richtigen Aspekte:

1. Barrierefreies Theme wählen
Nutzen Sie ein Theme, das von sich aus WCAG-konform aufgebaut ist. 

2. Plugins gezielt einsetzen
Verwenden Sie nur barrierefreie Plugins – z. B. für Navigation, Cookie-Banner, Slider oder Formulare. Achten Sie darauf, dass diese keine Inhalte blockieren oder die Tastaturbedienung behindern.

3. Alt-Texte & Struktur richtig pflegen
Fügen Sie zu jedem Bild aussagekräftige Alt-Texte hinzu, verwenden Sie HTML-Überschriften korrekt und sorgen Sie für eine klare Seitenstruktur mit logischer Lesereihenfolge.

4. Barrierefreiheit testen
Tools wie WAVE, axe DevTools oder der Google Lighthouse-Test geben erste Hinweise auf Barrieren. Für rechtssichere Prüfungen empfiehlt sich eine externe WCAG-Analyse durch Fachleute.

Kann ich mir das mal ansehen, wie sich die Barrierefreiheit auf die Webseite auswirkt?

 

Ja, wir haben auf unserer Seite ein Tool eingebunden, das die Lesbarkeit der Seite für sehgeschädigte Menschen und die Bedienbarkeit der Links verbessert. Es ist das kleine runde Symbol mit dem Männchen auf blauem Hintergrund. Klickt man hier drauf, kann man die Webseite so gestalten, wie man sie selbst besser lesen kann.

Komplett barrierefrei ist sie damit noch nicht. Es fehlt die leichte Sprache und die Barrierefreiheit von Formularen und PDFs. 

Barrierefreiheits-Einstellungen