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Marketingstrategin bei DiKONZEPT
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  5. Widerrufsbutton ab 19.06.2026: Was...

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ab 19. Juni 2026 kommt im E-Commerce eine Pflicht, die viele Shopbetreiber technisch und organisatorisch unterschätzen: die elektronische Widerrufsfunktion – umgangssprachlich „Widerrufsbutton“. Ziel ist, dass Verbraucher einen online geschlossenen Vertrag genauso einfach widerrufen können, wie sie ihn abgeschlossen haben.
  • Der Widerrufsbutton ist tatsächlich nicht nur ein optisch auffälliger und leicht auffindbarer Button – sondern in Wirklichkeit ein neuer, verpflichtender Prozess. Wer ihn früh plant, spart sich später Stress, Support-Chaos und unnötige Risiken.
  • Für WooCommerce Shops sind Plugins in Vorbereitung, die eine rechtsichere Umsetzung des Widerruf-Prozesses erwarten lassen. Wer sich schon früher vorbereiten möchte, kann vorübergehend oder auch dauerhaft manuell eine Lösung finden.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine praxisnahe Orientierung (keine Rechtsberatung). Für die rechtssichere Umsetzung bitte mit Rechtsberatung/Datenschutz abgleichen.

1. Was ist der Widerrufsbutton?

Der „Widerrufsbutton“ ist kein reiner Link zur Widerrufsbelehrung, sondern eine funktionierende Online-Widerrufsmöglichkeit innerhalb der Benutzeroberfläche (z. B. Website/Shop, App, Kundenportal), über die der Vertrag zustande kam.

Der Widerrufsbutton ist demnach nicht nur ein Button, sondern tatsächlich ein neuer, verpflichtender Prozess, der rechtzeitig geplant werden sollte, um Schwierigkeiten wie Abmahnungen zu vermeiden.

2. Stichtag für die Umsetzung der neuen Pflicht zum Widerrufbutton

Die EU-Rechtsgrundlage: Richtlinie (EU) 2023/2673 (Änderungen u. a. zur Verbraucherrechterichtlinie) nennt den Stichtag 19.06.2026, zu dem der Widerrufsbutton und der dafür erforderliche Prozess umgesetzt werden muss.

3. Wer ist betroffen?

Typisch betroffen sind alle, die B2C-Fernabsatzverträge über eine Online-Benutzeroberfläche abschließen lassen – z. B.:

  • klassische Online-Shops (Waren)
  • Dienstleistungen, die online gebucht/abgeschlossen werden (z. B. Wartung, Mitgliedschaften, Kurse)
  • Apps/Plattformen, wenn dort Verbraucher online Verträge schließen

Wichtig: „Online-Benutzeroberfläche“ kann auch ein Teil der Website oder eine App sein.

 

4. Was muss die Widerrufsfunktion praktisch leisten?

In der Praxis sollte sie mindestens:

  • Leicht auffindbar sein (nicht versteckt, z. B. in den AGBs, im Impressum oder auch im Footer)
  • Der Widerruf muss digital möglich sein. Nicht gültig ist, wenn dafür eine separate Email erforderlich ist.
  • Der daraus resultierende Widerruf muss eindeutig der Bestellung oder dem Vertrag zuordenbar sein
  • Der Widerrufende muss eine Bestätigung/Protokollierung seines Widerrufs bekommen (z. B. automatische E-Mail + Systemlog)

5. Häufige Stolperfallen (die 2026 richtig wehtun können)

 

Stolperfalle 1 zum Widerrufbutton

„Button vorhanden“, aber es ist keine echte Widerrufserklärung möglich, z. B. dann, wenn der Nutzer am Ende in einem allgemeinen Kontaktformular landen, ist das riskant.

Sinnvoller ist ein klarer Ablauf: Widerruf starten → Vertrag wählen → Widerruf absenden → Bestätigung.

 

Stolperfalle 2 zum Widerrufbutton

  • Pflicht-Mindestplatzierung: auf der Hauptseite dauerhaft sichtbar
  • Empfehlung: In der Header-Navigation als eigener Menüpunkt oder Button (im mobilen sog. Hamburger Menü weit oben, ebenfalls als zusätzlich gut sichtbarer Button)
  • Best Practice im Shop: zusätzlich pro Bestellung im Bestellbereich
  • Im Bereich „Mein Konto → Bestellungen“ bei jeder Bestellung so lange relevant. Wenn er dort plaziert ist, braucht es eine zusätzliche Lösung für Gastbestellungen, die keinen Login haben. Für diese könnte man in den Bestellbestätigungs-Emails den Button + ein Link zu einer Seite mit  Widerrufsmaske, die ohne Login möglich ist.

Der Button führt zur Widerrufsmaske (zweistufiger Prozess).

Achtung: Unbedingt darauf achten, dass auch Gastbesteller ohne Login einen einfachen Widerrufsprozess ansteuern können!

6. Umsetzung für WooCommerce-Shops

 

Unser Tipp:

Germanized for WooCommerce (vendidero)

Das ist aktuell der klarste Tipp, weil es bereits eine öffentliche Aussage gibt, dass der Widerrufsbutton für 2026 auf der Roadmap steht. In einem Support-Thread schreibt ein Plugin-Contributor wörtlich, dass es „already got that on our roadmap for 2026“ gibt.

Dieses Plugin ist dafür da, Shops rechtsicher für den deutschen Markt zu machen und es ist zu erwarten, dass es eine rechtsichere Variante rechtzeitig vor dem Stichtag geben wird. Eventuell ist eine kostenpflichtige Pro-Lizenz erforderlich.

 

Alternativ:

German Market (MarketPress)

German Market positioniert sich ebenfalls als „rechtssicher“-Suite für WooCommerce (inkl. rechtlich relevanter Seiten/Features etc.).

Allerdings findet sich derzeit beim Hersteller noch kein Hinweis, dass eine Lösung in der Entwicklung ist. Aber zu erwarten ist das schon.

Umsetzung ohne Plugin

Eigene Umsetzung in WordPress/WooCommerce

Eigene Seite „Widerruf“ bauen. Button in die Hauptnavigation (auch im mobilen Hamburger Menü)  setzen, verlinkt auf die Widerruf-Seite.

Auf der Widerrufsseite befindet sich das Online-Widerrufsformular.

Mindestfelder:

  • Bestellnummer (wegen der Vertragszuordnung)
  • E-Mail-Adresse
  • Check-Box (Hiermit widerrufe ich meinen Vertrag/meine Bestellung …)

Das Formular muss eine Bestätigungsemail an den Widerrufenden schicken und eine interne Email an den Shopsupport.

Zum Schluss ist es empfehlenswert auch eine Danke-Seite anzulegen: /widerruf-bestaetigung/. 
Text: „Wir haben Ihren Widerruf erhalten…“ + ggf. Hinweis, dass eine Bestätigung per E-Mail kommt.

Grenzen der manuellen Alternative:

  • Die Bestellnummer wird vom Widerrufenden manuell eingetragen. Das ist eine Fehlerquelle, die erst überprüft werden muss.
  • Im Shop muss der Widerruf durch den Shop-Support nach Erhalt des Emails erst manuell gesetzt werden und erfolgt nicht automatisch.
  • Als Formular ohne Login ist es natürlich auch Spam-Angriffen ausgesetzt. Ein ausreichender Spam-Schutz sollte daher ergänzt werden.

 

Google Shopping ist eine sehr effektive Methode als Booster für den Online-Verkauf. Und tatsächlich gibt es von Google dafür noch Gutscheine für Neukunden und sogar in vielen Fällen auch kostenlose Klicks für viele Produkte.

Wir helfen Ihnen gerne, wenn Sie Google Shopping auch für Ihren Shop nutzen möchten.

Für Shopbetreiber in 2026 ebenfalls relevant:

Demnächst im Blog:

„Right to Repair 2026: Was Shops bei Support, Ersatzteilen, Service-Texten & Abläufen anpassen sollten“.

Mit der EU-„Right to Repair“-Richtlinie wird Reparatur in der After-Sales-Phase stärker gefördert. Das wirkt sich in der Praxis vor allem auf Service-Kommunikation, Reparaturprozesse, Informationspflichten und die Erwartungshaltung von Kunden aus. Die Richtlinie soll von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden und ab 31. Juli 2026

 

Verpackung/Versand: PPWR-Readiness mit Dienstleistern klären

Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR), Verordnung (EU) 2025/40 bringt neue Anforderungen entlang des Verpackungs-Lebenszyklus. Viele Pflichten sollen ab 12. August 2026 gelten (mit teils abweichenden Übergangsfristen je nach Artikel).

 

 

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