Marketingstrategin bei DiKONZEPT
schreibt über Sichtbarkeit, Strategie & smarte Marketinglösungen
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Das Wichtigste in Kürze:
- Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist die neue EU-Verordnung für Verpackungen und Verpackungsabfälle.
- Die PPWR muss ab 12. August 2026 in allen Mitgliedsstaaten der EU umgesetzt werden. Ab dann greifen viele Pflichten. Andere Punkte kommen später wie etwa die Kennzeichnungsplicht für Verpackungen ab 2028, Leerraum-Regeln und auch einige Verbote ab 2030.
Kurz gesagt: 2026 ist das Startsignal – aber wer 2026 erst anfängt zu fragen, ist oft zu spät.
Die 10 Fragen, die du jetzt an Dienstleister stellen solltest:
Du kannst die Liste direkt an Verpackungslieferanten, Fulfillment-Partner, Versanddienstleister oder interne Einkaufs-/Logistikteams schicken.
1) „Welche Verpackungen bei uns fallen überhaupt unter PPWR – und wer ist ‚Hersteller‘ in eurem Setup?“
In der PPWR kann jemand, der Verpackungen unter eigenem Namen/Marke in Verkehr bringt, schnell als „Hersteller“ gelten – das ist relevant, weil daran Pflichten hängen (Dokumentation, Konformität etc.).
2) „Könnt ihr uns für jede Verpackung/Komponente PPWR-Nachweise liefern (Konformität/Technische Doku)?“
Die Verordnung sieht vor, dass Hersteller Konformitätsbewertung machen und technische Dokumentation erstellen; Lieferanten müssen dem Hersteller die nötigen Infos/Dokumente geben.
3) „Welche Bestandteile sind ‚Substances of concern‘ – und wie weist ihr das nach?“
Die PPWR zielt u. a. auf Minimierung problematischer Stoffe; die EU-Kommission nennt hier explizit auch PFAS-Beschränkungen im Kontext der Umsetzung.
4) „Wenn Sie Lebensmittel oder andere kontaktsensible Produkte versenden: Habt ihr PFAS-Compliance ab 12.08.2026 im Griff?“
Für Food-contact-Verpackungen gibt es ab 12. August 2026 konkrete PFAS-Grenzwerte/Verbote (je nach Messmethode/Schwelle) – das kann für Food-Shops, Supplements, Kosmetik etc. wichtig sein.
5) „Was ist euer Plan für die neuen EU-Labels – und ab wann könnt ihr das liefern?“
(ab 2028 relevant).
Die PPWR führt harmonisierte Kennzeichnung ein: Verpackungen sollen ab 12. August 2028 (bzw. abhängig von Umsetzungsakten) ein harmonisiertes Label zur Materialzusammensetzung für Sortierung tragen.
Zusätzlich wichtig für Shops: Infos müssen auch vor dem Online-Kauf zugänglich sein (Online-Shop/Produktseite).
6) „Wie löst ihr das Thema ‚digitaler Datenträger/QR‘ – und welche Daten sollen bei uns im Shop angezeigt werden?“
→ Klärt früh, wer die Daten pflegt (Lieferant? Shop? PIM?) und wo sie angezeigt werden.
7) „Wie PPWR-ready sind eure Versandkartons & Füllmaterialien – Stichwort Leerraum?“
(ab 2030 relevant)
Ab spätestens 1. Januar 2030 (bzw. abhängig von Methodik-Akt) gilt: Wer Gruppierungs-, Transport- oder E-Commerce-Verpackungen befüllt, muss einen max. Leerraumanteil von 50% einhalten. Füllmaterial zählt als Leerraum. Das betrifft praktisch jede Versandstraße: Kartongrößen, Polster, Standard-Packschemata.
8) „Könnt ihr uns helfen, Verpackung zu minimieren, ohne Schaden/Retouren zu erhöhen?“
Die PPWR betont Verpackungs-Minimierung und sieht auch vor, dass Standards/Methoden kommen, um das messbar zu machen (z. B. Leerraum-Methodik durch die Kommission).
9) „Gibt es Verpackungsformate, die ab 2030 nicht mehr zulässig sind – und nutzen wir die irgendwo?“
Ab 1. Januar 2030 sollen bestimmte Verpackungsformate/Verwendungen aus Anhang V nicht mehr in Verkehr gebracht werden (mit eng begrenzten Ausnahmen, z. B. teils für Mikro-Unternehmen).
10) „Wer haftet/handelt, wenn Fulfillment/Handling die PPWR-Compliance kaputt macht?“
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Mit der EU-„Right to Repair“-Richtlinie wird Reparatur in der After-Sales-Phase stärker gefördert. Das wirkt sich in der Praxis vor allem auf Service-Kommunikation, Reparaturprozesse, Informationspflichten und die Erwartungshaltung von Kunden aus. Die Richtlinie soll von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden und ab 31. Juli 2026
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