Marketingstrategin bei DiKONZEPT
schreibt über Sichtbarkeit, Strategie & smarte Marketinglösungen
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Das Wichtigste in Kürze:
- „Right to Repair“ wird in der EU ab 31.07.2026 in den Mitgliedstaaten anwendbar und stärkt Reparatur statt Wegwerfen.
- Für die meisten Shops ist das Thema aktuell nur in wenigen Fällen relevant, weil zunächst nur bestimmte Produktkategorien erfasst sind.
- Wenn Sie betroffene Produkte verkaufen, reicht meist eine klare Service-Info im Shop: Reparaturweg, Ansprechpartner und ein sichtbarer Link „Reparatur anfragen“.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine praxisnahe Orientierung (keine Rechtsberatung). Für die rechtssichere Umsetzung bitte mit Rechtsberatung/Datenschutz abgleichen.
InhaltsverzeichnisWas ist der Widerrufsbutton?
- Worum geht es beim „Right to Repair“?
- Welche Produktkategorien sind aktuell betroffen?
- Was bedeutet „Right to Repair“ praktisch für Shopbetreiber?
- So machen Sie es im Shop kenntlich (Textbausteine)
Rechtsquelle:
Richtlinie (EU) 2024/1799 (EUR-Lex): https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2024/1799/oj/eng
Rat der EU – Right to Repair (Pressemitteilung): https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2024/05/30/circular-economy-council-gives-final-approval-to-right-to-repair-directive/
EU-Kommission – Right to Repair (Übersicht): https://commission.europa.eu/law/law-topic/consumer-protection-law/directive-repair-goods_en
1. Worum geht es beim „Right to Repair“?
Die EU will Reparaturen einfacher machen, damit Produkte länger genutzt werden. Das ist auch für die Umwelt gut. Für Online-Shops ist wichtig: Die konkreten Pflichten treffen vor allem Hersteller – Shops sind meistens indirekt betroffen, weil sich Support- und Kunden-Erwartungen verändern (z. B. „Kann ich das reparieren lassen?“ statt „Ich will austauschen“).
2. Welche Produktkategorien sind aktuell betroffen?
Die Richtlinie bezieht sich zunächst auf Produktgruppen, für die es bereits EU-Reparierbarkeitsanforderungen gibt. Aktuell sind das (Anhang II):
- Haushaltswaschmaschinen & Waschtrockner
- Haushaltsgeschirrspüler
- Kühlgeräte (z. B. Kühlschrank/Gefriergerät)
- Elektronische Displays (z. B. TV/Monitor)
- Schweißgeräte
- Staubsauger
- Server & Datenspeicherprodukte
- Mobiltelefone, schnurlose Telefone & Slate-Tablets
- Haushaltswäschetrockner
- Waren, die Batterien für leichte Verkehrsmittel enthalten (Batterie-Verordnung-Bezug)
(Diese Liste kann später erweitert werden.)
3. Was bedeutet das praktisch für Shopbetreiber?
Wenn Sie solche Produkte im Sortiment haben, sollten Sie vor allem diese Punkte sauber lösen:
- Klarer Reparaturweg: Wer ist Ansprechpartner (Hersteller, Servicepartner, Sie selbst)? – Klären Sie das rechtzeitig mit dem Hersteller oder den Herstellern ab.
- Einfacher Einstieg: Kunden sollen mit wenigen Klicks wissen: So frage ich eine Reparatur an.
- Support entlasten: Welche Infos benötigt der Service (Bestellnummer, Seriennummer, Fehlerbeschreibung, Fotos)?
- Prozess statt Chaos: Eingang → Prüfung → Rückmeldung → Versand/Abgabe → Statusinfo.
Wenn Sie kaum betroffene Produkte verkaufen, reicht ein schlanker Standardprozess – Hauptsache, der Kunde wird nicht „im Kreis geschickt“.
4. So machen Sie es im Shop kenntlich (Textbausteine)
Textbaustein 1
Produktseite (kurz im Tab/Accordion „Service“)
Reparatur & Service
Für dieses Produkt ist eine Reparatur grundsätzlich möglich. Bitte nutzen Sie dafür unsere Reparaturanfrage.
Reparatur anfragen: [Link zur Reparatur-Seite]
Hinweis: Bitte halten Sie Bestellnummer und (falls vorhanden) Seriennummer bereit.
Textbaustein 2
Zentrale Seite „Reparatur & Service“ (Mustertext)
Reparatur & Service – so funktioniert es
Für ausgewählte Produkte können Sie eine Reparatur anfragen. Nutzen Sie bitte das Formular, damit wir Ihr Anliegen schnell zuordnen können.
Beispielhaftes Formular:
Bestellnummer / Kaufdatum bereithalten
Produktbezeichnung (ggf. Seriennummer) ergänzen
Fehler kurz beschreiben (gern mit Foto)
Wie geht es weiter?
Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns mit den nächsten Schritten (z. B. Versandlabel, Abgabeadresse, voraussichtliche Dauer)
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