GOOGLE FONTS ABMAHNUNGEN
Abmahnung wegen der Nutzung von Google Schriftarten auf der eigenen Webseite
Diese sind verbunden mit Schadenersatzforderungen von 120 € bis 170 €.
Hintergrund:
Früher waren nur wenige Schriftarten (engl. Fonts) für die Gestaltung einer Webseite ratsam, weil die angezeigte Schriftart von dem Computer bestimmt wurde, der die Seite aufgerufen hatte. War die von der Seite programmierte Schriftart nicht dabei, sahen die Seiten oft nicht mehr gut aus.
Um Abhilfe zu schaffen, hat Google Schriftarten entwickelt, derer man sich kostenlos bedienen kann und die beim Aufruf der Seite vom Google Server schnell nachgeladen werden, damit die Seiten immer so aussehen, wie sie gewollt waren.
Dieses Nachladen der Schriftart wurde jetzt unter anderem vom Landgericht München beanstandet, weil dabei die IP-Adresse übertragen wird und das nicht datenschutzkonform wäre, auch wenn Google versichert hat, dass sie kein Tracking an die Fonts knüpfen. Das Urteil begründet sich auch damit, dass es auch eine Möglichkeit gäbe, die Schriftarten lokal einzubinden und so das Nachladen und damit die Möglichkeit des Trackings zu verhindern.
Was ist jetzt zu tun?
Die meisten Unternehmer wissen und verstehen wahrscheinlich gar nicht, dass sie plötzlich irgendetwas falsch machen und eigentlich hätten ändern müssen.
Und dann flattert plötzlich eine Abmahnung ins Haus, so formuliert, dass man sie als Nicht-Webdesigner auch kaum versteht.
Was sollten Sie also jetzt tun?
Der Datenschutz ist für viele Unternehmer oft schwer verständlich und wird zudem noch zwischendurch nachgebessert und erweitert. Daher ist es für viele Unternehmer – selbst bei bester Absicht – sehr mühsam, alle Bestimmungen immer einzuhalten.
Webseite prüfen
Entweder fragen Sie Ihren Webdesigner oder klicken Sie auf Ihre Webseite mit der rechen Maustaste. Öffnen Sie den Menüpunkt „Untersuchen“. Es öffnet sich dann am rechten Bildschirmrand ein Unterfenster. Wählen Sie in der oberen Navigation den Punkt „Sources“.
Werden wie hier im Bild links fonts.googlefonts.com und/oder fonts.gstatic.com angezeigt, werden Schriftarten vom Google Server dynamisch nachgeladen, was lt. Landgericht München nicht datenschutzkonform ist.
Schriftart lokal einbinden (lassen)
Lassen Sie sich die auf Ihrer Webseite verwendeten Schriftarten lokal einbinden. Wer keine Erfahrungen im Webdesign mitbringt, sollte sich dafür an seinen Webdesigner wenden!
Wer es selbst machen möchte: Die einfachste Art ist mit dem Plugin OMGF. Das funktioniert leider nicht immer. Wenn nicht, werden die Schriftarten direkt hochgeladen. Das machen manche Themes, wie z. B. Divi oder Avada möglich. Hier am Besten im Theme nachsehen, wie das geht.
Achtung: Manchmal bringen auch Plugins ebenfalls Google Schriftarten mit, die dynamisch hochgeladen werden. Wird die Schriftart über ihr Theme eingebunden, schließt das dies Plugins nicht ein und sie müssen separat behandelt werden.
Auf Abmahnung reagieren
Die geforderten Gelder sind gerade so niedrig, dass sich finanziell etwas unter einer Erstberatungsgebühr beim Anwalt liegen. Das ist sicher bewusst so gewählt, um die Betroffenen vom Besuch eines Anwalts abzuhalten.
Serienweise Abmahnungen, die dem Zweck der eigenen Bereicherung dienen, sind unzulässiger Rechtsmissbrauch. Das ist aber gar nicht so einfach zu erkennen oder zu beweisen.
Einen sehr guten anwaltlichen Beitrag mit guter, verständlicher rechtlicher Information und auch Hilfestellungen im Umgang mit solchen Abmahnungen findet man von der Kanzlei Schreiner & Lederer im Netz: https://www.schreiner-lederer.de/abmahnung-durch-rechtsanwalt-kilian-lenard-fuer-martin-ismail-interessengemeinschaft-datenschutz-wegen-google-fonts/
Dort ist auch ein Musterschreiben für die Ablehnung der Forderung, wobei die Kanzlei jedoch auf ein Restrisiko hinweist.
Darum unbedingt den Artikel sorgfältig lesen!
Eine ebenfalls aufgezeigte Möglichkeit wäre, das Schreiben einfach zu ignorieren, da – sollte es sich wirklich um einen Rechtsmissbrauch handeln – die Gefahr sehr klein ist, dass der Abmahnende vor Gericht zieht. Für einen Rechtsmissbrauch gibt es viele Hinweise, die auch von Schreiner & Lederer in deren Beitrag gut und verständlich beschrieben werden.
Gleich mehrere Schreiben mit gleichen Texten, die eine massenweise Abmahnung annehmen lassen, sind uns bekannt geworden von:
- Abmahnung durch Rechtsanwalt Kilian Lenard für Martin Ismail. Hier finden Sie rechtsanwaltliche Unterstützung im Netz: Musterantwortschreiben von Schreiner & Lederer
- Abmahnung durch Susanne Schober
- Abmahnung durch Kanzlei Raag für Wang Yu
- Abmahnung durch Kanzlei Raag für Omar Taha M Salhin – Interessengemeinschaft Datenschutz (hier finden Sie zu diesem konkreten Fall rechtsanwaltliche Info und Hilfe im Internet Rechtstipp von anwalt.de
Sollten Sie ganz sicher gehen wollen, sollten Sie aber auf jeden Fall anwaltlichen Rat suchen, am Besten einen Fachanwalt für Datenschutz bzw. Internetrecht.