Darüber spricht das Netz:
Google entwickelte vor einigen Jahren eine Menge von Schriftarten, die auf deren Server gespeichert wurden und von jedem kostenlos benutzt werden dürfen. Diese wurden dort vorgehalten und sobald eine Webseite aufgerufen wird, wird die Schrift nachgeladen und steht nach Sekundenbruchteilen auch zur Verfügung. So wird die Webseite immer so angezeigt, wie sie ursprünglich entwickelt wurde, unabhängig davon, welche Fähigkeiten die PCs und Handys der Nutzer mitbrachten.
Das Landgericht München hat dazu eine Strafe für einen Webseitenbetreiber verhängt, der wie unzählige andere auch, dieses System nutzten, weil Google schriftlich versichert hat, keine Datenerhebung über die Schriftarten zu nutzen (wäre auch technisch nicht klug). Aber, weil man die Schriftarten auch in die Webseite einbinden kann und sie so nutzen kann, ohne dass sie von einem Google-Server nachgeladen werden, wollte das LGA in München wohl jedes Risiko ausschließen.
Auch wenn die Strafe von 100,- € nicht für Strafen im Datenschutz nicht gerade hoch war, bahnt sich doch Ärger an. Denn weitere Gerichte könnten folgen. Und zu den Strafen kommen immer Gerichtskosten, Rechtsanwaltskosten usw.
Wir haben unsere Kunden vor ein paar Wochen per Email informiert und Ihnen angeboten, Ihre Schriftarten fest in der Webseite zu integrieren.
Wer also selbst eine Webseite betreibt und sich nicht sicher ist, wie sich das mit seinen Schriftarten verhält, fragt am Besten seinen Webdesigner.
Wir empfehlen, möglichst bald das Thema anzugehen, denn der Aufwand des Einbindens bleibt überschaubar.
P.S. Die schönen Buchstaben hier gibt es noch nicht als Google Font, sondern haben wir bei Pixabay gefunden und wurden von Gordon Johnson dort eingestellt. Und sind damit aber 100 % datenschutzkonform.